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Beschäftigte des öffentlichen Dienstes, die einer Nebenbeschäftigung nachgehen möchten, müssen vor der Aufnahme eines Nebenjobs besondere Vorschriften beachten. Dies gilt für Tarifbeschäftigten (Angestellte und Arbeiter) ebenso wie für Beamtinnen und Beamte. Selbst Rentner und Ruhestandsbeamte sollten sich darüber informieren, was sie tun dürfen und wieviel man hinzu verdienen darf.
Für nur 10 Euro können Sie den Ratgeber im Rahmen einer Anmeldung für den OnlineService lesen, herunterladen und ausdrucken. Die Laufzeit des Zugangs beträgt 12 Monate.
Mit dem Online-Service des DBW bleiben Sie auf dem Laufenden. Für nur 10,00 Euro sichern Sie sich Ihre persönlichen Informationen zum Thema "Nebentätigkeitsrecht im öffentlichen Dienst". Neben kompetenten und aktuellen Informationen erhalten Sie von uns den exklusive Zugang, mit dem Sie weitergehende Materialien (Vorschriften, Tipps, Musterbriefe, Checklisten) einsehen, ausdrucken und herunterladen können.
Neben dem nebentätigkeitsrecht bietet der Online-Service noch weitergehendere Informationen zum öffentlichen Dienst, beispielsweise zum Tarif- und Beamtenrecht? Sichern Sie sich den exklusiven Zugang zum „OnlineService" des DBW. Mit Ihrer persönlichen Zugangskennung können Sie auf allen Websites des DBW mehr als 800 PDF-Dokumente lesen, drucken und herunterladen, darunter die Ratgeber „FrauenSache" und „Nebentätigkeitsrecht im öffentlichen Dienst" als komplette OnlineVersion. Zur Anmeldung
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