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Zuweisung zu T-Service
Die Deutsche Telekom beabsichtigt, Tausende von Beamtinnen und Beamten auf dem Wege der Zuweisung bei der Tochtergesellschaft T-Service einzusetzen. Dies brachte das Unternehmen in einem Schreiben an die betroffenen Beamtinnen und Beamten zum Ausdruck. Darin sollen sich die Kolleginnen und Kollegen bereit erklären, zugewiesen zu werden. Beamtinnen und Beamte können unter bestimmten Voraussetzungen den Tochtergesellschaften zugewiesen werden. Sie werden aber
nicht zu deren Beschäftigten, sondern gehören nach wie vor der Aktiengesellschaft an.
Quelle: Beamten-Magazin, Ausgabe 04/2007
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