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Streichung des Weihnachtsgeldes verfassungswidrig
Das Leipziger Bundesverwaltungsgericht hält es für unvereinbar mit dem Gleichbehandlungsgrundsatz des Grundgesetzes, dass Telekom-Beamte kein Weihnachtsgeld mehr erhalten. Das zur Besoldung gehörende Weihnachtsgeld für alle Bundesbeamten dürfe zwar abgesenkt oder auch ganz abgeschafft werden, solange die amtsangemessene Alimentation dadurch insgesamt nicht gefährdet wird. Unzulässig sei es aber, einzelne Gruppen von Bundesbeamten ohne hinreichend sachlichen Grund vom Weihnachtsgeld auszuschließen. Dass die Telekom als privatwirtschaftliche Gesellschaft im Wettbewerb steht und alle Beschäftigten einheitlich entlohnen will, sei kein ausreichender Grund. Ob der Weg fall des Weihnachtsgelds für Telekom-Beamte durch andere Sonderzahlungen ausgeglichen werden kann, konnte das Bundesverwaltungsgericht nicht feststellen. Das Verfahren wurde ausgesetzt und die maßgeblichen Vorschriften des Postpersonalrechtsgesetzes dem Bundesverfassungsgericht zur Überprüfung ihrer Verfassungsmäßigkeit vorgelegt. Inzwischen führt ver.di Gespräche mit der Deutschen Telekom mit dem Ziel einer Einigung über – auch rückwirkende – Sonderzahlungen. (Beschluss vom 11.12.08 – BVerwG 2 C 121.07)
Quelle: Beamten-Magazin 01/2009
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