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Deutsche Telekom: Manteltarifvertrag: § 14 Ausgleichsregelung für Teilzeitarbeitnehmer

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Die BBBank - Die Bank für Beamte und den öffentlichen Dienst hat ein sogenanntes Bezügekonto mit kostenfreier Kontoführung eingeführt. 

Das Bezügekonto für den öffentlichen Dienst hat mehrere Leistungsvorteile: Kostenfreie Kontoführung, Kostenfreie BankCard, ein DispoAbrufkredit bis zum 6-fachen der Monatsbezüge zu attraktiven Konditionen (z.Zt. 7,99 %). Von den Vorteilen des Bezügekontos können alle Beamten, Beamtenanwärter, Ruhestandsbeamten und Tarifkräfte sowie Auszubildende im öffentlichen Dienst profitieren.

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Zur Übersicht des Manteltarifvertrages der Deutschen Telekom

Manteltarifvertrag der Deutschen Telekom

§ 14 Ausgleichsregelung für Teilzeitarbeitnehmer  

Arbeitsstunden bei Teilzeitarbeitnehmern, die über die arbeitsvertraglich bzw. betrieblich vereinbarte Wochenarbeitszeit hinaus geleistet werden und aufgrund des § 13 Absatz 1 Satz 2 nicht als Mehrarbeit gelten, können auf Wunsch des Arbeitnehmers bis zum Ende des dritten Kalendermonats nach dem Monat, in dem sie entstanden sind, durch Freizeit ausgeglichen werden, soweit betriebliche Belange nicht entgegenstehen. Der Wunsch auf Freizeitausgleich ist dem Arbeitgeber bis zum Ende des Entstehungsmonats mitzuteilen. Ist der Freizeitausgleich nicht möglich, sind die auszugleichenden Arbeitsstunden mit dem Stundenentgelt (§ 7 Absatz 5 ERTV) abzugelten. § 13 Absatz 1 bleibt unberührt. 
 
Protokollnotiz: 
§ 14 gilt nicht für Teilzeitarbeitnehmer, für die ein Arbeitszeitkonto nach dem Tarifvertrag über Arbeitszeitkonten eingerichtet ist.


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