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Deutsche Telekom: Manteltarifvertrag: § 33 In-Kraft-Treten

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Die BBBank - Die Bank für Beamte und den öffentlichen Dienst hat ein sogenanntes Bezügekonto mit kostenfreier Kontoführung eingeführt. 

Das Bezügekonto für den öffentlichen Dienst hat mehrere Leistungsvorteile: Kostenfreie Kontoführung, Kostenfreie BankCard, ein DispoAbrufkredit bis zum 6-fachen der Monatsbezüge zu attraktiven Konditionen (z.Zt. 7,99 %). Von den Vorteilen des Bezügekontos können alle Beamten, Beamtenanwärter, Ruhestandsbeamten und Tarifkräfte sowie Auszubildende im öffentlichen Dienst profitieren.

Neugierig? Hier erfahren Sie mehr: www.der-oeffentliche-sektor.de


Zur Übersicht des Manteltarifvertrages der Deutschen Telekom

Manteltarifvertrag der Deutschen Telekom

§ 33 In-Kraft-Treten  

(1) Dieser Tarifvertrag tritt am 1. Juli 2001 in Kraft. 
 
(2) Die aufgrund TV Beschäftigungsbündnis vorgenommenen Änderungen treten mit Wirkung ab dem 1. März 2004 in Kraft.


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