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Deutsche Telekom: Manteltarifvertrag: § 34 Kündigungsbestimmungen

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Die BBBank - Die Bank für Beamte und den öffentlichen Dienst hat ein sogenanntes Bezügekonto mit kostenfreier Kontoführung eingeführt. 

Das Bezügekonto für den öffentlichen Dienst hat mehrere Leistungsvorteile: Kostenfreie Kontoführung, Kostenfreie BankCard, ein DispoAbrufkredit bis zum 6-fachen der Monatsbezüge zu attraktiven Konditionen (z.Zt. 7,99 %). Von den Vorteilen des Bezügekontos können alle Beamten, Beamtenanwärter, Ruhestandsbeamten und Tarifkräfte sowie Auszubildende im öffentlichen Dienst profitieren.

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Zur Übersicht des Manteltarifvertrages der Deutschen Telekom

Manteltarifvertrag der Deutschen Telekom

§ 34 Kündigungsbestimmungen  

(1) Dieser Tarifvertrag kann mit einer Frist von sechs Monaten zum Ende eines Kalenderhalbjahres schriftlich gekündigt werden. 
 
(2) Abweichend von Absatz 1 können für sich je schriftlich gekündigt werden: 
a) § 11 mit einer Frist von einem Monat zum Ende eines Kalendermonats, 
b) § 13 mit einer Frist von drei Monaten zum Ende eines Kalendervierteljahres, 
c) § 18 mit einer Frist von drei Monaten zum Ende eines Kalendervierteljahres, 
d) § 19 mit einer Frist von drei Monaten zum Ende eines Kalendervierteljahres, 
e) § 20 mit einer Frist von drei Monaten zum Ende eines Kalendervierteljahres, 
f) § 21 mit einer Frist von drei Monaten zum Ende eines Kalendervierteljahres, 
g) § 24 mit einer Frist von drei Monaten zum Ende eines Kalenderjahres, 
h) § 32 mit einer Frist von sechs Monaten zum Ende eines Kalenderhalbjahres. 


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