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Deutsche Telekom: Manteltarifvertrag: § .4 Nebentätigkeit

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Die BBBank - Die Bank für Beamte und den öffentlichen Dienst hat ein sogenanntes Bezügekonto mit kostenfreier Kontoführung eingeführt. 

Das Bezügekonto für den öffentlichen Dienst hat mehrere Leistungsvorteile: Kostenfreie Kontoführung, Kostenfreie BankCard, ein DispoAbrufkredit bis zum 6-fachen der Monatsbezüge zu attraktiven Konditionen (z.Zt. 7,99 %). Von den Vorteilen des Bezügekontos können alle Beamten, Beamtenanwärter, Ruhestandsbeamten und Tarifkräfte sowie Auszubildende im öffentlichen Dienst profitieren.

Neugierig? Hier erfahren Sie mehr: www.der-oeffentliche-sektor.de


Zur Übersicht des Manteltarifvertrages der Deutschen Telekom

Manteltarifvertrag der Deutschen Telekom

§ 4 Nebentätigkeit  

Will der Arbeitnehmer einer erwerbsmäßigen Nebentätigkeit nachgehen, hat er diese dem Arbeitgeber zwecks Genehmigung vorher schriftlich – insbesondere unter Angabe der Art, des zeitlichen Umfangs und des Arbeitgebers – anzuzeigen. Der Arbeitgeber kann die Nebentätigkeit untersagen, wenn hierdurch die geschuldete Arbeitsleistung beeinträchtigt werden kann oder Gründe des Wettbewerbs dagegen sprechen können. Dem Arbeitnehmer ist die Entscheidung hierüber innerhalb von vier Wochen nach Zugang des Antrages schriftlich mitzuteilen.  


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