Deutsche Telekom: Manteltarifvertrag: § 33 In-Kraft-Treten

 

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Manteltarifvertrag der Deutschen Telekom

§ 33 In-Kraft-Treten  

(1) Dieser Tarifvertrag tritt am 1. Juli 2001 in Kraft. 
 
(2) Die aufgrund TV Beschäftigungsbündnis vorgenommenen Änderungen treten mit Wirkung ab dem 1. März 2004 in Kraft.


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