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Deutsche Telekom: Manteltarifvertrag: § 32 Beilegung von Streitigkeiten

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Die BBBank - Die Bank für Beamte und den öffentlichen Dienst hat ein sogenanntes Bezügekonto mit kostenfreier Kontoführung eingeführt. 

Das Bezügekonto für den öffentlichen Dienst hat mehrere Leistungsvorteile: Kostenfreie Kontoführung, Kostenfreie BankCard, ein DispoAbrufkredit bis zum 6-fachen der Monatsbezüge zu attraktiven Konditionen (z.Zt. 7,99 %). Von den Vorteilen des Bezügekontos können alle Beamten, Beamtenanwärter, Ruhestandsbeamten und Tarifkräfte sowie Auszubildende im öffentlichen Dienst profitieren.

Neugierig? Hier erfahren Sie mehr: www.der-oeffentliche-sektor.de


Zur Übersicht des Manteltarifvertrages der Deutschen Telekom

Manteltarifvertrag der Deutschen Telekom

§ 32 Beilegung von Streitigkeiten  

Streitigkeiten, die aus der Auslegung und Durchführung eines zwischen den Tarifvertragsparteien geschlossenen Tarifvertrages zwischen den Tarifvertragsparteien entstehen, sind durch Verhandlungen zwischen den Tarifvertragsparteien zu regeln. Können entstandene Streitigkeiten durch Verhandlungen nicht beigelegt werden, so entscheidet auf Antrag einer Partei eine Schiedsstelle. Diese setzt sich aus je zwei Beisitzern und einem von den Tarifvertragsparteien zu wählenden unparteiischen Vorsitzenden zusammen. Falls keine Einigung über den Vorsitzenden erzielt wird, bestimmt ihn der Präsident des Landesarbeitsgerichts Köln.


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