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Deutsche Telekom: Manteltarifvertrag: § .6 Versetzung

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Die BBBank - Die Bank für Beamte und den öffentlichen Dienst hat ein sogenanntes Bezügekonto mit kostenfreier Kontoführung eingeführt. 

Das Bezügekonto für den öffentlichen Dienst hat mehrere Leistungsvorteile: Kostenfreie Kontoführung, Kostenfreie BankCard, ein DispoAbrufkredit bis zum 6-fachen der Monatsbezüge zu attraktiven Konditionen (z.Zt. 7,99 %). Von den Vorteilen des Bezügekontos können alle Beamten, Beamtenanwärter, Ruhestandsbeamten und Tarifkräfte sowie Auszubildende im öffentlichen Dienst profitieren.

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Zur Übersicht des Manteltarifvertrages der Deutschen Telekom

Manteltarifvertrag der Deutschen Telekom

§ 6 Versetzung  

(1) Soll ein Arbeitnehmer vorübergehend oder auf Dauer versetzt werden, so sind die Betriebsinteressen mit den Arbeitnehmerinteressen abzuwägen. Ergibt sich nach Abwägung der betrieblichen Interessen die Möglichkeit einer Auswahlentscheidung, so sind soziale Gesichtspunkte angemessen zu berücksichtigen. 
 
(2) Der Arbeitnehmer ist vor seiner Versetzung zu hören. 
 
(3) Die Beteiligung des Betriebsrates nach dem Betriebsverfassungsgesetz bleibt hiervon unberührt. 
 
(4) Abweichende Regelungen in Rationalisierungsschutzbestimmungen bleiben durch die Absätze 1 bis 3 unberührt.  


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