Hohe Nachzahlung für Telekombeamte (auch im Ruhestand); geringe Alimentation
Das Bundesverfassungsgericht hat die Berliner Landesbesoldung für verfassungs-widrig erklärt (Berlin muss bis 
März 2027 eine Neuregelung der Besoldung beschließen). Auch beim Bund (Beamte & Ruhestandsbeamte) gibt es teilweise hohe Nachzahlungen (Medienberichten zufolge liegt diese für alle (!) Beamte - auch Beamte der Telekom - zwischen mind. 3.000 und 13.000 Euro, Der INFO-SERVICE gibt hierzu eine Broschüre heraus, die unmittelbar nach dem Beschluss des Gesetzentwurfs der Bundesregierung vorgelegt wird (im 2. Quartal.2026 >>>zur (Vor)Bestellung der Broschüre.


Besoldungsanpassung 2026 für Beamtinnen und Beamten der Telekom: Besoldung Erhöhung ab 1. Mai 2026

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Besoldungsanpassung 2026 für Telekoimbeamte
Besoldung: Erhöhung ab 1. Mai 2026

 

… und immer noch kein Gesetzentwurf

Die Beamtinnen und Beamten des Bundes sowie die Versorgungsberechtigten des Bundes erhalten zum 1. Mai 2026 mehr Geld. Dies erfolgt im Wege einer weiteren Abschlagszahlung. Das gilt somit auch für die Beamt*innen bei der Deutschen Telekom AG. Nach wie vor liegt kein Gesetzentwurf vor.

Um 2,8 Prozent erhöht werden die Besoldung und Versorgung zum 1. Mai 2026. Damit erfolgt im zweiten Schritt die materielle Übertragung des Tarifergebnisses des Öffentlichen Dienstes vom 6. April 2025.

Bereits am 3. September 2025 hatte die Bundesregierung Abschlagszahlungen beschlossen. Dies im Vorgriff auf eine spätere bundesgesetzliche Regelung zur Besoldungs- und Versorgungsanpassung 2025/2026.

Weiter warten auf den Gesetzentwurf

Das ÖD-Tarifergebnis solle zeit- und wirkungsgleich auf die Besoldung und Versorgung der Bundesbeamt*innen übertragen werden, so das Bundesinnenministerium (BMI).

Dazu gehört allerdings neben der linearen Besoldungs- und Versorgungsanpassung auch die Erhöhung der Jahressonderzahlung und ein zusätzlicher Urlaubstag ab 2027. Nach wie vor sind ein verbindlicher Zeitplan für einen Kabinettsbeschluss und eine parlamentarische Befassung nicht bekannt. Das, so das BMI, sei erst möglich, wenn die Ressortabstimmung zum Gesetzentwurf beginnen könne.

Ein Gesetz mit zwei Vorhaben

Vorgesehen sei laut BMI, nicht nur das ÖD-Tarifergebnis zeit- und wirkungsgleich auf Besoldung und Versorgung zu übertragen.

Gleichzeitig sollen auch die verfassungsgerichtlichen Vorgaben zur amtsangemessenen Alimentation im selben Gesetzentwurf umgesetzt werden. Für die Umsetzung mehrerer Urteile des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) hatte der Bund bereits fünf Jahre Zeit, und diese nicht genutzt!

Nun ist das Besoldungsgesetzgebungsverfahren unnötig verkompliziert und verlängert. Herr Dobrindt liefern Sie endlich!

Besoldung muss amtsangemessen sein

Die Besoldung muss sich an der wirtschaftlichen Entwicklung sowie der allgemeinen Einkommensentwicklung orientieren und die Beamt*innen und ihre Familien angemessen versorgen. Im Fokus steht nun unter anderem eine neue 80-Prozent-Schwelle des Median-Äquivalenzeinkommens (Gebot der Mindestbesoldung). Ist die Besoldung unter 80 Prozent des Gehaltsmedians, ist sie verfassungsrechtlich zu niedrig.

Keine Bewegung zeigt das BMI wohl bei der Wochenarbeitszeit. Im Bund arbeiten die Beamt*innen damit weiterhin immer noch 41 Wochenstunden, die Tarifbeschäftigten dagegen nur 39 Wochenstunden.

Endlich Gleichbehandlung

ver.di fordert zudem, dass künftig auch für die Beamt*innen im Telekom-Konzern wieder die Besoldungstabelle des Bundes gilt.

 

Quelle: Website ver.di, Informations- und Kommunikationstechnologie (IKT) 

 

Mehr Informationen im Flyer FB A Bea ikt - BesErh Mai 2026 von ver.di  

 


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