Regelungen für Beamte der Telekom: Gesetz zum Personalrecht der Beschäftigten der früheren Deutschen Bundespost (Postpersonalrechtsgesetz - PostPersRG): § 34 Änderung der Wahlordnungen

PDF-SERVICE: Zehn OnlineBücher & eBooks für den Öffentlichen Dienst oder Beamte zum Komplettpreis von 15 Euro im Jahr - auch für Beamte der Telekom geeignet. Sie können zehn Taschenbücher und eBooks herunterladen, lesen und ausdrucken: Wissenswertes zum Beamtenrecht, Besoldung, Versorgung, Beihilfe sowie Nebentätigkeitsrecht, Tarifrecht, Berufseinstieg und Frauen im öffentlichen Dienst >>>mehr Informationen

 

>>>zur Übersicht des Postpersonalrechtsgesetzes (PostPersG)

 

Gesetz zum Personalrecht der Beschäftigten der früheren Deutschen Bundespost (Postpersonalrechtsgesetz - PostPersRG): § 34 Änderung der Wahlordnungen

 

§ 34 Änderung der Wahlordnungen

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung im Einvernehmen mit dem Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat abweichend von den Wahlordnungen zum Betriebsverfassungsgesetz Sondervorschriften für die Wahlen zu den Betriebsräten der Unternehmen Deutsche Post AG, DB Privat- und Firmenkundenbank AG und Deutsche Telekom AG zu erlassen. Die Rechtsverordnung bedarf nicht der Zustimmung des Bundesrates.


Wissenswertes für Beamtinnen und Beamte - auch geeignet für Telekombeamte
Beamtenrecht - leicht gemacht. Mit allen wichtigen Themen zu Besoldung, Beamtenversorgung und Beihilfe. Mit Hinweisen für Beamtinnen und Beamte der Telekom AG und einer Übersicht von Kliniken, die beihilfefähig abrechnen können. Für nur 7,50 Euro schicken wir Ihnen das beliebte Taschenbuch zu. Im ABO - 1 x jährlich - sparen Sie 10 Prozent und zahlen nur 6,75 Euro Zur Bestellung

 


Red 20231010

 

 

mehr zu: Postpersonalrechtsgesetz
Startseite | Kontakt | Impressum | Datenschutz
www.telekombeamte.de © 2024